Präventions- und Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt der Sportgemeinschaft Handball Unna Massen e.V.
Einleitung
Verantwortung im Sportverein – Schutz und Fürsorge als Grundlage unserer Arbeit
Die Sportgemeinschaft Handball Unna Massen e.V. legt großen Wert auf das Wohl ihrer Mitglieder – insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die uns anvertraut werden.
In Nordrhein-Westfalen gehört Sport zu den populärsten Freizeitaktivitäten junger Menschen. Viele Kinder und Jugendliche verbringen ihre freie Zeit in Sportvereinen, wo sie von verantwortungsvollen und motivierten Ehrenamtlichen betreut werden. Unsere Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen, Übungsleiter sowie Betreuerinnen und Betreuer setzen sich mit großem Engagement dafür ein, Spaß an Bewegung und Teamgeist zu vermitteln. Ihre freiwillige Arbeit zeichnet sich durch hohe Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein aus. Sie sind entscheidend dafür, dass sich junge Menschen und deren Eltern im Verein gut aufgehoben und sicher fühlen – und dass Kinder und Jugendliche sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln können.
Sport fördert soziale Nähe – eine Eigenschaft, die gerade in der heutigen Zeit von besonderem Wert ist. Doch diese Nähe und die körperliche Komponente des Sports können auch Risiken bergen. Leider bietet das Vereinsleben auch potenziellen Täterinnen und Tätern eine Angriffsfläche. Das macht deutlich: Auch der Sportverein ist nicht frei von gesellschaftlichen Problemen wie Grenzverletzungen oder Missbrauch.
Umso wichtiger ist es, mit klaren Maßnahmen vorzubeugen. Unser Schutzkonzept enthält verbindliche Verhaltensregeln, die für alle aktiven Mitglieder gelten. Es dient als praktische Orientierungshilfe und stellt sicher, dass unsere Vereinsarbeit in einem sicheren Rahmen stattfinden kann – zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Konzept wird allen relevanten Personen im Verein – darunter Eltern, Erziehungsberechtigte, Trainerinnen, Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer – transparent zugänglich gemacht.
Regelmäßige Überarbeitungen stellen sicher, dass unser Konzept stets aktuellen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Es steht allen Interessierten dauerhaft auf unserer Website zur Verfügung.
Das Schutzkonzept der Sportgemeinschaft Handball Unna Massen e.V. wurde am 17.06.2025 vom Gesamtvorstand beschlossen.
1. Bausteine
Die nachfolgenden Bausteine bieten Vereinen in ihrer Gesamtheit ein umfassendes, anwendbares Konzept, um sexualisierter Gewalt im Sport entgegenzuwirken und vorbeugend tätig werden zu können.
- die verpflichtende Erklärung zu einem Ehrenkodex,
- die verpflichtende Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses,
- der Erlass von Regelungen zu Nähe und Distanz im Vereinsalltag,
- der Erlass allgemeiner Verhaltensrichtlinien
- die Benennung von Ansprechpersonen im Verein und
- weiteren Unterstützungsmöglichkeiten
1.1 Ehrenkodex
Alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen sowie Vorstandsmitglieder, haben den nachstehenden Ehrenkodex des Landessportbundes unterzeichnet. Neue Ehrenamtliche müssen ihn vor Beginn ihrer Aufnahme unterzeichnen. Wir sind ein Verein, der nach diesen Regeln zusammen Sport- und Freizeitaktivitäten betreibt.
EHRENKODEX des Landessportbundes NRW
für alle Mitarbeitenden im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten oder im Kinder- und Jugendbereich als Betreuungspersonen tätig sind.
Hiermit verpflichte ich mich,
- alle Menschen im Sport zu achten und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern dem persönlichen Empfinden der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben
- sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportgemeinschaft Unna Massen e.V. nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen
- Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angemessene Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die SGH Unna Massen e.V. zu bieten
- den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die SGH Unna Massen e.V. ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten
- Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten
- das Recht des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt – sei sie physischer oder sexualisierter Art – auszuüben
- die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW zu achten, keine (rechts-)extremistischen oder demokratiefeindlichen Aussagen oder Verhaltensweisen zu tätigen und bei Auffälligkeiten Anderer entschieden dagegen Haltung zu zeigen
- die Würde aller Menschen zu achten und jede Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und menschenverachtenden Verhalten und Aussagen zu unterlassen sowie bei Auffälligkeiten Anderer entschieden dagegen Haltung zu zeigen
- die diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung und Identität zu unterstützen
- Vorbild für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln
- eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen
- beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, LSB NRW) sowie die Verantwortlichen auf der Leitungsebene (z.B. Abteilungsvorstand/Vorstand) zu informieren Geburtsdatum
1.2 Erweitertes Führungszeugnis
Rechtliche Vorgaben
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz und der Neufassung des § 72a SGB VIII beabsichtigt der Gesetzgeber, die Kinder und Jugendlichen besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu schützen. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind.
Die persönliche Eignung der Mitarbeiter/innen soll in Form von Einholung erweiterter Führungszeugnisse periodisch überprüft werden. Hierzu hat das Jugendamt die Aufgabe, mit den Sportvereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, eine entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben, Regelungen zum Umgang mit dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis zu treffen und umzusetzen.
Folgende Empfehlungen werden ausgesprochen:
Hauptamt: Nach § 72a SGB VIII sollte von allen hauptberuflich beschäftigten Mitarbeitern/innen der Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein/-verband ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden.
Ehrenamt: Der Verein legt fest, ob er von ehrenamtlich Tätigen erweiterte Führungszeugnisse einsehen möchte. Ehrenamtlich Aktive können das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei beantragen, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins oder Sportverbandes über die ehrenamtliche Tätigkeit und der Anforderung des Führungszeugnisses auf Grundlage von § 72 a SGB VIII beigefügt wird.
HINWEIS: Für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis gelten strenge Regelungen zum Einhalten des Datenschutzes. Das erweiterte Führungszeugnis selbst (oder eine Kopie dessen) darf nicht archiviert werden. Lediglich die Dokumentationsliste über die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis darf archiviert werden. Das Führungszeugnis selbst bleibt im Besitz der beantragenden Person.
Umsetzung im Verein
Der Verein verpflichtet folgenden Personenkreis zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses:
- alle Vorstandsmitglieder des Vereins
- Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen und Gruppenhelfer/innen die in dieser Funktion beim Verein tätig sind und Kinder und/oder Jugendliche betreuen,
Das erweiterte Führungszeugnis ist nach gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Ein entsprechender Regelungsansatz für nichtdeutsche Übungsleiter wird vom Gesetzgeber erwartet.
1.3 Regelungen zu Nähe und Distanz im Vereinsalltag
Im Handballverein legen wir großen Wert auf ein respektvolles, professionelles und grenzachtendes Miteinander. Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns sicher, geschützt und wohl fühlen. Deshalb gelten folgende verbindliche Regeln zur Wahrung angemessener Nähe und Distanz zwischen Übungsleitenden, Betreuenden und Sportler/innen:
Wahrung der körperlichen Integrität
- Körperkontakt ist im Handball nicht immer vermeidbar, soll jedoch stets funktional, sportbezogen und nachvollziehbar sein (z. B. beim Korrigieren von Bewegungsabläufen, beim Unterstützen bei Übungen oder beim Trösten nach Verletzungen).
- Jeder nicht-sportbezogene oder über das notwendige Maß hinausgehende Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Kinder und Jugendliche dürfen selbst bestimmen, ob sie Berührungen – auch im sportlichen Kontext – als angenehm empfinden. Ihre Grenzen sind jederzeit zu respektieren.
Respektvoller Umgang in gemischten Teams
- In den unteren Altersklassen trainieren Mädchen und Jungen gemeinsam. Der Umgang untereinander sowie durch die Trainer/innen ist geschlechterreflektiert, diskriminierungsfrei und sensibel.
- Umkleidebereiche und Duschen werden nach Geschlechtern getrennt genutzt, soweit es organisatorisch möglich ist. Kinder dürfen dabei nicht unbeaufsichtigt, aber auch nicht ohne Notwendigkeit im sensiblen Bereich begleitet werden.
Keine Einzelbetreuung ohne Transparenz
- Einzelgespräche, Einzeltraining oder Fahrten mit nur einer betreuenden Person und einem Kind oder Jugendlichen sind zu vermeiden. Wenn sie unumgänglich sind, sollen sie transparent, angekündigt und möglichst im Beisein Dritter oder in öffentlich einsehbaren Bereichen stattfinden.
- Bei Fahrten zu Auswärtsspielen oder Turnieren gilt, wenn möglich, das Zwei-Personen-Prinzip (mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen, möglichst gemischtgeschlechtlich bei gemischten Teams).
Professionelle Beziehungsgestaltung
- Nähe und Vertrauensverhältnisse zu den betreuten Kindern und Jugendlichen dürfen nicht ausgenutzt werden – weder emotional noch körperlich.
- Freundschaften oder besondere Beziehungen zwischen Betreuenden und einzelnen Kindern oder Jugendlichen sind zu reflektieren und dürfen nicht zu Bevorzugung oder Ausschluss führen.
Verzicht auf digitale Intimität
- Kommunikation über digitale Medien (z. B. WhatsApp, Instagram) erfolgt ausschließlich sachlich, altersgerecht und möglichst über offizielle Gruppenkanäle.
- Private Chats, insbesondere zwischen volljährigen Betreuenden und minderjährigen Sportler*innen, sollen vermieden oder transparent dokumentiert werden.
- Diese Regelung wird allen Trainerinnen, Betreuerinnen, Eltern und Jugendlichen zu Beginn jeder Saison kommuniziert. Verstöße werden ernst genommen und gemäß Eskalationsstufen im Schutzkonzept behandelt.
1.4 Allgemeine Verhaltensrichtlinien
Bei Verdacht einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexueller Basis sind folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Ruhe bewahren!!!!
- Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören mindestens Art der Feststellung (was), Zeitpunkt (wann), Ort des Geschehens (wo) sowie die betroffene und die verdächtige Person (wer). Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen.
- Zuhören; der betroffenen Person Glauben schenken.
- Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können.
- Unverzügliche Information der Ansprechpartner. Diese informieren den Vorstand und geben „Erstunterstützung“.
- Ansprechpartner und Vorstand entscheiden über das weitere Vorgehen.
- Erklärungen nach außen erfolgen ausschließlich durch Ansprechpartner oder Vorstand. Diese setzen sich mit zuständigen Stellen in Verbindung.
- Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information der Ansprechpartner.
Rehabilitation
Bei einem ausgeräumten und unbegründeten Verdacht muss die zu Unrecht beschuldigte Person rehabilitiert und etwaige Falschbeschuldigungen müssen institutionell aufgearbeitet werden.
1.5 Ansprechpartner/innen bei der Sportgemeinschaft Handball Unna Massen e.V.
Erreichbarkeiten und Ansprechpartner/innen für Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt
Funktion | Name | Telefon: | E-Mail: | Anschrift |
1. Vorsitzende/r | Sascha Rau | 0176 -47366091 | Sascha.rau@sgh-unna-massen.de | Bachstraße 2a 59423 Unna |
1. Jugendwart/in | Jona Rienhoff | 0173-2407756 | jugend@sgh-unna-massen.de | Siegfriedstr. 2a 59427 Unna |
2. Jugendwart/in | Carolin Hoferichter | 0151-22065470 | jugend@sgh-unna-massen.de | Fröndenberger Str. 42 59427 Unna |
1.6 weitere Unterstützungsmöglichkeiten
- Polizei 110
- Wache Unna 02303-9210
- Jugendamt der Stadt Unna
- Tel: 02303-103-0
- E-Mail: sonja.slabon@stadt-unna.de
- Ansprechstelle Safe Sport e.V.
- Telefonische Beratung 0800 11 222 00
- Mo, Mi, Fr 10-12, Do 15-17 Uhr
- E-Mail: beratung@ansprechstelle-safe-sport.de
- Online-Beratung: www.ansprechstelle-safe-sport.de
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, www.hilfe-portal-missbrauch.de
- Das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.
- Tel.: 0800 22 55 530
- Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 09:00 – 14:00 Uhr, Di, Do 15:00 – 20:00 Uhr
2. Verweise
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport
Landesregierung NRW
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 837 – 1001
Bundesregierung Deutschland
Die Bundesregierung stärkt die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern.
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
Tel.: 0800 22 55 530
Kinder- und Jugendbüro der Kreisstadt Unna
Bahnhofstr. 45 b, 59423 Unna
Tel: 02303 103 5151
Email: kijub@stadt-unna.de